sturm

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Johann Sturm

Dr. jur. Johann Sturm (* 7. Juni 1890 in Guben/Niederlausitz; † 16. März 1976 in Weltersbach) war Rechtsanwalt und Notar. Als Jurist des Bundes der Baptistengemeinden war er mitbeteiligt an der Ausarbeitung der Verfassung für den BEFG 1941.

Johann Sturm war infolge einer Kinderlähmung behindert. Er studierte ab 1909 Rechtswissenschaft in Greifswald und Halle und wurde 1918 Rechtsanwalt in Ostrowo. Seit Ende 1919 arbeitete er als Rechtsanwalt und Notar in Neuruppin. Seit 1924 unbesoldeter Stadtrat, wurde er zweiter stellvertretender Präsident des brandenburgischen Provinzial-Landtags. Nach dem Ersten Weltkrieg war er einer der fünf Vertreter der brandenburgischen Provinz bei der preußischen Arbeitsgemeinschaft im Staatsrat unter Dr. Konrad Adenauer. 1922 fand er zum Glauben und wurde Mitglied der Gemeinde Neuruppin. Er wurde der Jurist des Bundes der Baptistengemeinden (ab 1934/35) und beteiligt an der Ausarbeitung der Verfassung für den BEFG, auch Rechtsberater der Gemeinden, Werke und der Missionsgesellschaft in Neuruppin. Er war Mitglied der ersten gemeinsamen Bundesleitung von BfC und Baptisten 1941 (Sachbearbeiter Abtl. Recht). Im Juni 1974 zog er von Neuruppin nach Weltersbach. (Hartmut Wahl, ergänzt)

Protokoll der BL vom 22.2.1941 (Oncken-Archiv Elstal).

Dr. jur. Johann Sturm, 85 Jahre, in: Die Gemeinde 1975, Nr. 23, S. 15; Die Gemeinde 24/1976, S. 14 (Nachruf); Andrea Strübind, Unfreie Freikirche, ²1995, S. 187.191.193.349; Andreas Liese, Verboten, geduldet, verfolgt. Die nationalsozialistische Religionspolitik gegenüber der Brüderbewegung, Hammerbrücke (2002) 2. durchgesehene Aufl. 2003, Register (642 S.).

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  • von rfleischer